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LOK bietet Ihnen
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Berater und Beraterinnen im LOK-Team sind gelistete Coaches im ESF-Bundesprogramm „KfW- Gründercoaching“. Die Kosten der Beratung sind über dieses Programm anteilig von den Unternehmer/innen zu tragen.
Ab dem 01. 10. 2008 gibt es eine besondere Förderung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.
Der Zuschuss beträgt 90% des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro. Sie können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten.
Im Rahmen der Bemessungsgrenze können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie entweder Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige Leistungen nach SGB II erhalten. Mehr Infos finden Sie hier.
Unser Kundentelefon zur Terminvereinbarung und weiteren Information: 030.297 797 36



